Meldewesen
Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.
Die St. Augustinus Gruppe hat in der Abteilung Recht und Compliance eine interne Meldestelle nach dem HinSchG für alle Unternehmen der St. Augustinus Gruppe eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht Ihnen als hinweisgebende Person zur Verfügung, sofern Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden oder offenlegen möchten. Dies sind insbesondere Straftaten, Bußgeldtatbestände sowie Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).
Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich und unter Zusicherung des Schutzes vor Repressalien behandelt.
Hinweisgebende können die Meldestelle jederzeit per E-Mail, telefonisch oder persönlich kontaktieren:
compliance@ak-neuss.de 02131 529 79966
Bitte beschreiben Sie alle Umstände des Falles so konkret wie möglich, um eine schnelle und sachgerechte Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen.
Ergänzend können sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen in Lieferketten.
Die St. Augustinus Gruppe hat in der Abteilung Recht und Compliance eine interne Meldestelle nach dem LkSG eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht allen hinweisgebenden Personen zur Verfügung, die auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 LkSG aufmerksam machen möchten, welche durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der St. Augustinus Gruppe oder eines ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstanden sind. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt.
Hinweisgebende können die Meldestelle jederzeit über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:
Grundsatzerklärung
Die Grundsatzerklärung der St. Augustinus Gruppe zum Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.
Grundsatzerklärung St. Augustinus Gruppe
Grundsatzerklärung Johanna-Etienne-Krankenhaus gGmbH
Verfahrensordnung
Die Verfahrensordnung der St. Augustinus Gruppe zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG.
Berichte nach dem LkSG
Hier finden Sie ab dem 1. Quartal 2024 die jährlichen Berichte über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten.