Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben: Dies ist ein Ausdruck persönlicher Autonomie, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen in der Sterbebegleitung in den Krankenhäusern, Psychiatrien sowie Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung der St. Augustinus Gruppe hat das Ethikkomitee des Unternehmens ein wegweisendes Positionspapier mit dem Titel „Sterbewünsche zwischen Autonomie und Lebensschutz“ erarbeitet. Es stellt die Haltung der St. Augustinus Gruppe zu Fragen am Lebensende – hier speziell zum Assistierten Suizid – dar. Denn in unseren verschiedenen Einrichtungen begegnen uns nahezu täglich Sterbewünsche, und als St. Augustinus Gruppe werden wir immer wieder nach unserer Position zum Assistierten Suizid gefragt. Auf dieser Website erklären wir unsere Haltung und stellen dabei klar:
- Wir lassen Sterbende nicht allein
- Wir lassen Sterbewillige nicht allein
- Wir lassen Niemanden allein
Das Positionspapier liegt in einer Lang- und einer Kurzfassung vor. Beide Handreichungen sind Hilfestellung und Handlungsempfehlung für Mitarbeitende, denen sich Patienten, Klienten oder Bewohner mit einem Sterbe- oder Suizidwunsch anvertrauen. Auch Angehörigen und der interessierten Öffentlichkeit stellen wir unsere Sicht auf die Herausforderungen am Ende des Lebens dar.
Im Bereich „Fragen und Antworten“ gehen die Autoren des Positionspapiers und Mitglieder des Ethikkomitees direkt auf Fragestellungen ein, die sich im Arbeitsalltag ergeben.
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