Spezialgebiet Traumaambulanz

Unterstützung und Behandlung nach einem traumatischen Erlebnis

Das Erleben einer Gewalttat kann für die Opfer, aber auch für Angehörige, Hinterbliebene sowie Zeuginnen und Zeugen sehr belastend sein. Die Reaktionen von Menschen auf traumatische Ereignisse sind sehr unterschiedlich. Während einige das Erlebte selbstständig verarbeiten können, reagieren andere mit körperlichen und psychischen Beschwerden. Um psychische Folgen wie anhaltende Ängste, Schlafstörungen, Belastungsstörungen oder Depressionen zu bewältigen, bedarf es einer therapeutischen Behandlung. Nach einer traumatischen Erfahrung können sich Opfer und Betroffene an eine Traumaambulanz wenden, wo sie schnelle und unbürokratische Akuthilfe bekommen. 

Traumaambulanzen unterstützen Gewaltopfer bei der Verarbeitung traumatischer Ereignisse und konzentrieren sich auf die Behandlung beständiger Belastungssymptome sowie die Prävention von Traumafolgestörungen. Durch die enge Vernetzung von Traumaambulanzen mit Opferschutzbeauftragten der Kriminalpolizei, dem Weißen Ring, dem Versorgungsamt und anderen Stellen, können Gewaltopfer schnell an die entsprechenden Stellen überwiesen werden. In der Traumaambulanz der Klinik der St. Augustinus Gruppe kümmert sich ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen und Ärzten für Psychotherapie und Psychiatrie, Fachpflegepersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie therapeutischem Personal um Sie, das in vertrauensvollem Rahmen eine Akutversorgung und Behandlung gewährleistet. 

Was ist eine Traumaambulanz?

Bei Opfer- und Traumaambulanzen handelt es sich um Anlaufstellen für die Akutversorgung von Opfern traumatisierender Ereignisse, insbesondere Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten. 

Als Folge einer körperlichen Gewalterfahrung können Symptome psychischer Belastung wie beispielsweise Flashbacks, Ängste und Albträume auftreten, die zu Folgeerkrankungen wie Angststörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen führen können. Nach einem traumatischen Ereignis bietet die Traumaambulanz Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe. Dabei stehen vor allem die Prävention zur Verhinderung psychischer Traumatisierungen und die Rehabilitation zur Linderung und Heilung psychischer Traumatisierungen im Fokus. 

Die Ambulanz ist als erste Anlaufstelle nach einer Gewalttat bzw. -erfahrung gedacht, unterstützt Betroffene allerdings neben der Akutversorgung auch mit einer umfassenden Beratung zum weiteren Vorgehen und der Empfehlungen zum weiteren therapeutischen Vorgehen in Bezug auf die Traumatherapie.

Eine Betroffene entscheidet sich für eine Behandlung in der Traumaambulanz.

In diesen Fällen bietet die Traumaambulanz eine Behandlung und Beratung

Gewaltopfer sollten nach einem Trauma schnellstmöglich behandelt werden, um Traumafolgestörungen und psychische Störungen als Folge eines traumatischen Ereignisses zu vermeiden. Um Betroffenen in dieser belastenden Situation ein schnelles und unbürokratisches Hilfsangebot zur Verfügung zu stellen, gibt es in Deutschland das Opferentschädigungsgesetz, kurz OEG. Dieses ermöglicht Opfern nach traumatischen Ereignissen und Gewalterfahrungen eine psychologische Betreuung. Diese Unterstützung und Behandlung können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Finanzierung der Therapie noch nicht geklärt ist. 

Betroffene, welche die Ambulanz aufsuchen, erfahren einfühlsame und kompetente Unterstützung durch das gesamte Team der Traumaambulanz. Die Mitarbeitenden der Ambulanz sind auf den Umgang mit Traumata und den psychischen Folgen spezialisiert. 

Diese Personen können die Traumaambulanz aufsuchen: 

  • Opfer von Gewalttaten (z. B. Überfall, Körperverletzung) 
  • Opfer sexuellen Gewalttaten 
  • Zeuginnen und Zeugen von Gewalttaten, die unter psychischer Belastung leiden 
  • Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende von Opfern

Diagnostik in der Traumaambulanz

Der erste Schritt nach der Aufnahme in der Traumaambulanz ist die ärztliche und psychologische Diagnostik. Gewaltopfer sowie deren Angehörige oder Zeuginnen und Zeugen von Gewalttaten können in einem vertraulichen Rahmen offen über das erlebte Trauma sprechen. In einem privaten Gespräch mit einer Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten wird mit Betroffenen besprochen, welches traumatische Ereignis zur Vorstellung in der Traumaambulanz geführt hat. Im Rahmen dieses Gesprächs wird eine erste Diagnose gestellt und anschließend weitere therapeutische Maßnahmen mit dem oder der Betroffenen besprochen. Ziel ist es, Traumafolgestörungen wie z. B. eine posttraumatische Belastungsstörung, zu vermeiden. 

Ein Psychotherapeut bei einem Gespräch zur Diagnostik in der Traumaambulanz.

Ihr Kontakt zu uns

Innerhalb der Kliniken und Einrichtungen der St. Augustinus Gruppe finden Opfer und Betroffene von Gewalttaten in der Traumaambulanz des Alexius/Josef Krankenhauses Unterstützung. Das Team in der Ambulanz kümmert sich in einem ambulanten Rahmen kompetent und einfühlsam um die Behandlung und Betreuung von Opfern traumatischer Gewalterfahrungen oder Ereignisse.


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr

Bitte melden Sie sich telefonisch für eine Terminabsprache unter

02131 529 25100

Sie finden uns in der Selikumer Strasse 4, 41464 Neuss

Das Therapieangebot der Traumaambulanz

In der Traumaambulanz erfahren Patientinnen und Patienten möglichst frühzeitig nach einer massiven Gewalt- oder Unfallerfahrung psychotherapeutische Behandlung und Unterstützung. Betroffene werden von einem kompetenten Team aus erfahrenen Therapeutinnen und Therapeuten in einem vertrauensvollen und einfühlsamen Umfeld untersucht und behandelt. Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetztes (OEG) können Opfer nach einem Trauma die Therapiesitzungen für eine solche psychotherapeutische Intervention geltend machen, deren Kosten nach der Bewilligung eines entsprechenden Antrags übernommen werden. Auch bei Fragen und dem Ausfüllen des Antrags unterstützt das Team die Patientinnen und Patienten der Traumaambulanz.

Zu den Beratungs- und Therapieangeboten der Traumaambulanz gehören:

  • Frühintervention
  • Akutversorgung von psychischen Traumata mit akuter Belastungsreaktion oder posttraumatischer Belastungsstörung 
  • Weiterführende Beratung und Unterstützung
Eine Therapiesitzung zur Frühintervention in der Traumaambulanz.

Frühintervention

Wird ein Trauma nicht im Rahmen einer Trauma- bzw. Psychotherapie aufgearbeitet und behandelt, kann dies zu bleibenden psychischen Störungen wie Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Um solche Traumafolgestörungen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Behandlung von Gewaltopfern zur Aufarbeitung der erlebten Gewalttat bzw. des traumatischen Ereignisses sehr wichtig. Ziel der Frühintervention ist es, problematische Verhaltensweisen und traumatische Belastungsstörungen frühzeitig zu erkennen und eine angemessene Intervention im Rahmen der Traumatherapie einzuleiten.

Eine junge Frau möchte nach einem traumatischen Ereignis zur Akutversorgung in die Traumaambulanz.

Akutversorgung

Im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich gibt es oft lange Wartezeiten, was eine zeitnahe Behandlung von Gewaltopfern erschwert und das Risiko für Traumafolgestörungen erhöht. Die Traumaambulanz ermöglicht Betroffenen ein schnelles und unbürokratisches Hilfsangebot, um schnellstmöglich mit der Traumatherapie bzw. Psychotherapie zu beginnen. Laut dem OEG können Opfer nach einem traumatischen Ereignis je nach Fall über die Akutversorgung hinaus weitere Einzelsitzungen geltend machen.

Eine Therapeutin berät eine Patientin zur weiterführenden Behandlung außerhalb der Traumaambulanz.

Weiterführende Beratung und Unterstützung

Die Traumaambulanz steht Betroffenen nicht nur bei der Akutversorgung zur Seite, sondern kümmert sich darüber hinaus auch um die Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern. So müssen für eine finanzielle Erstattung der Leistungen der Ambulanz im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes Anträge ausgefüllt werden, wobei Betroffene ebenfalls von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden können. 

Die Akutversorgung und Behandlung in der Traumaambulanz genügen nicht in allen Fällen, um Traumafolgestörungen und psychische Störungen zu verhindern bzw. zu heilen. Aus diesem Grund werden Betroffene auch zu weiterführenden Therapieangeboten außerhalb der Traumaambulanz beraten, um im Anschluss an die dortige Versorgung durch weitere Psychotherapie bei der Aufarbeitung des Traumas Unterstützung zu finden.

Die Klinik der St. Augustinus Gruppe mit dem Spezialgebiet Traumaambulanz

in Neuss


Wir beantworten Ihre Fragen zum Spezialgebiet der Traumaambulanz

FAQ

Wer kann sich an die Traumaambulanz wenden?

Das Angebot der Traumaambulanz richtet sich an Opfer einer aktuellen Gewalttat, z. B. einer Körperverletzung, eines Überfalls oder Formen sexueller Gewalt. Darüber hinaus können sich auch Zeuginnen und Zeugen einer schweren Gewalttat, die in der Folge psychische Beschwerden entwickeln, an die Ambulanz wenden.

Welche Leistungen bekommen Opfer in der Traumaambulanz?

Die Traumaambulanz bietet Opfern von Gewalttaten auf verschiedene Weise Unterstützung bei der Verarbeitung und Bewältigung eines Traumas. Im Rahmen der Diagnostik, Beratung und Psychotherapie finden Betroffene folgende Leistungen: 

  • Psychotherapeutische Einzelgespräche
  • Diagnostik der vorliegenden psychischen Symptome und weitergehende Empfehlungen für die Behandlung 
  • Beratung zu möglichen Traumafolgestörungen oder -symptomen 
  • Frühintervention 
  • Akutversorgung

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Leistungen der Traumaambulanz?

Um Traumafolgestörungen vorzubeugen, sollte die psychotherapeutische Intervention nach einer Gewalttat oder einem traumatischen Ereignis möglichst früh einsetzen. Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) besteht Anspruch auf eine Behandlung, wenn Betroffene innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ereignis die Traumaambulanz aufsuchen. In der Ambulanz finden auch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende von Opfern oder Zeuginnen und Zeugen von Gewalttaten oder traumatischen Ereignissen Unterstützung. 

Personen, bei denen das schädigende Ereignis länger als zwölf Monate zurückliegt, können die Leistungen der Traumaambulanz in Anspruch nehmen, wenn die Tat zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat.

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